Krankenkassen fördern die Teilnahme an vhs-Kursen in den Bereichen Bewegung und Entspannung, indem sie einen Teil der Kursgebühr ihren Mitgliedern erstatten. Welche Kurse und wie viel die einzelne Krankenkasse erstattet, liegt in ihrem Ermessen. Um den vhs-Teilnehmern eine Hilfestellung zu geben, werden die Kurse, die viele Kassen bezuschussen, mit einem „K“ hinter der Nummer gekennzeichnet.
Die KursleiterInnen dieser Kurse erhalten gegen Ende des Kurses Teilnahmebestätigungen, die bei der Kasse eingereicht werden können. Die Teilnahmebescheinigung wird ausgegeben, wenn der/die TeilnehmerIn an mindestens 80% des Unterrichts teilgenommen hat. Werden Kurse verlängert, stellt die vhs die Bescheinigung nur für die ursprünglich ausgeschriebene Unterrichtszeit aus. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Kasse den Besuch eines bestimmten Kurses fördert, erkundigen Sie sich dort vor der Anmeldung.
Noch ein paar Worte in eigener Sache: die Kriterien, die für die Bezuschussung durch Krankenkassen ausschlaggebend sind, sagen nichts aus über die Qualität der nicht bezuschussten Kurse. So werden z.B. Wochenendseminare generell nicht von den Kassen gefördert. Alle vhs-Kurse werden von fachlich gut ausgebildeten Kursleitern unter pädagogischen Gesichtspunkten durchgeführt und sind rein präventiv ausgerichtet.