Sie sind hier:
Patientenverfügung und Vollmacht
Vortrag
Besprochen werden Maßnahmen, die wir bei einer schweren, voraussichtlich tödlichen Erkrankung / Verletzung mit einer Patientenverfügung gestatten [ z.B. Pflege, Schmerzmittel, Seelsorge, Hospizbegleitung] oder ablehnen [z.B. künstliche Ernährung].
Für den Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übertragen wir mit einer Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) an Vertrauenspersonen Aufgaben [z.B. Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Pflegeheimvertrag].
Wenn jemand in geistig gesunden Tagen nichts Derartiges verfasst hat, wird möglicherweise eine "Rechtliche Betreuung" erforderlich, die ebenfalls kurz erläutert wird.
Für den Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übertragen wir mit einer Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) an Vertrauenspersonen Aufgaben [z.B. Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Pflegeheimvertrag].
Wenn jemand in geistig gesunden Tagen nichts Derartiges verfasst hat, wird möglicherweise eine "Rechtliche Betreuung" erforderlich, die ebenfalls kurz erläutert wird.
Kursinformationen
Mit Pause!
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Patientenverfügung und Vollmacht
Vortrag
Besprochen werden Maßnahmen, die wir bei einer schweren, voraussichtlich tödlichen Erkrankung / Verletzung mit einer Patientenverfügung gestatten [ z.B. Pflege, Schmerzmittel, Seelsorge, Hospizbegleitung] oder ablehnen [z.B. künstliche Ernährung].
Für den Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übertragen wir mit einer Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) an Vertrauenspersonen Aufgaben [z.B. Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Pflegeheimvertrag].
Wenn jemand in geistig gesunden Tagen nichts Derartiges verfasst hat, wird möglicherweise eine "Rechtliche Betreuung" erforderlich, die ebenfalls kurz erläutert wird.
Für den Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übertragen wir mit einer Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) an Vertrauenspersonen Aufgaben [z.B. Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Pflegeheimvertrag].
Wenn jemand in geistig gesunden Tagen nichts Derartiges verfasst hat, wird möglicherweise eine "Rechtliche Betreuung" erforderlich, die ebenfalls kurz erläutert wird.
Kursinformationen
Mit Pause!
-
Gebühr5,00 €
- Kursnummer: 171057
-
StartSa. 14.10.2023
14:30 UhrEndeSa. 14.10.2023
16:00 Uhr
Dozent*in:
Dr.
Lothar Blatt
Ort: Waldaschaff
Waldaschaff, Verbandsschule, Schulstr. 3
63857 Waldaschaff