Seit dem 01.01.2012 hat sich die Förderung von vhs-Kursen durch die Krankenkasse geändert. Pro Jahr kann ein Krankenkassenmitglied einen vhs-Kurs mit zwölf Unterrichtseinheiten aus dem Bereich Bewegung oder Entspannung zur Förderung bei seiner Krankenkasse einreichen. Im Folgejahr muss der Kurs aus dem jeweils anderen Bereich sein. Welche Kurse eine Krankenkasse bezuschusst, liegt allein in ihrem Ermessen. Teilnehmer, die Fragen zu Gebührenerstattung haben, sollten sich vor der Anmeldung bei ihrer Krankenkasse erkundigen. Die vhs stellt auf Wunsch des Teilnehmers am Kursende eine Bestätigung aus, wenn der Teilnehmer mindestens 80% der Unterrichtszeit anwesend war. Der Hinweis auf § 20 SGB V entfällt. Persönliche Daten der vhs-Kursleiter unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weitergegeben.
Alle vhs-Veranstaltungen werden von fachlich gut ausgebildeten Kursleitern unter pädagogischen Gesichtspunkten durchgeführt und sind rein präventiv ausgerichtet.
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