Goes, Thomas
Unter dem Motto „Vorsorgeplan fürs Alter“, was bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu beachten ist, gibt Rechtsanwalt Thomas Goes aus Aschaffenburg einen umfassenden Überblick über den Sachstand bei Fragen der Erstellung der juristischen Vorsorge und reflektiert darüber hinaus stichpunktartig Fragen der Testaments- und Erbschaftsgestaltung. Der Vortrag will Hilfe und Orientierung geben, den ganz persönlichen Willen für den Ernstfall zu formulieren - ein Thema, das unabhängig vom Alter relevant ist. Der Vortrag findet in Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Bezirksverband Unterfranken, statt.
Laut aktuellen Schätzungen wird bis 2024 ein Privatvermögen in Deutschland von etwa 3.1 Billionen EUR vererbt; für die Bevölkerung ist damit das Erbrecht bedeutungsvoll; wer soll mich beerben? Was ist, wenn der Nachlass überschuldet ist ? Welcher Regelungsinhalt verbirgt sich hinter dem Berliner Testament und wo liegen die Fallstricke? Wann benötige ich einen Erbschein? Der Vortrag zeigt die Grundsätze der Erbrechts auf ; Fallbeispiele verdeutlichen das Erbrecht in der Praxis; anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Thomas Goes ist Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht.
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung deinen als Vorsorgepaket unserer Selbstbestimmung im Falle unserer Handlungsunfähigkeit, seit dem 1.01.2023 gilt das neue Betreuungsrecht; u.a. hat der Gesetzgeber das Notvertretungsrecht für Eheleute eingeführt; wie wirkt sich das neue Betreuungsrecht auf das Vorsorgepaket aus? Wie lässt sich die Patientenverfügung durchsetzen, wenn sie nicht beachtet wird? Der Vortrag befasst sich mit der aktuellen Rechtlage und erläutert die Rechtsinstitute inhaltlich sowie anhand von Fallbeispielen. Anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion; Referent: RA Thomas Goes Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht. Thomas Goes ist Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht.
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge der/des Verstorbenen; die/der Verstorbene kann zu Lebzeiten ihre/seine Vermögensnachfolge selbstbestimmt durch eine letztwillige Verfügung regeln, ansonsten greift das Gesetz ein; anhand von praktischen Fällen geht der Vortrag auf die Grundsätze des Erbrechts ein und befasst sich mit verschiedenen, üblichen Streitfällen ; häufig sind Ausgleichungs- und Anrechnungsregeln zu beachten; was steckt dahinter? Der Vortrag will einen Überblick über das Erbrecht, welches spannend und komplex ist, verschaffen; anschließen besteht die Möglichkeit zur Diskussion; Referent : RA Thomas Goes, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht.
Die Pflegebedürftigkeit kann uns alle treffen; seit 1995 ist die Pflege zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geworden, bis Ende 2021 waren ca. 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig.; insbesondere die Heimpflege kostet viel Geld; wer seinen Pflegebedarf mit seinen laufenden Einkünfte nicht decken kann, verliert schnell sein Vermögen; die Deckungslücke wird immer größer; wenn die Eltern pflegebedürftig werden, werden dann die Kinder zur Kasse gebeten? Der Vortrag beschäftigt sich mit dem System der Pflege – ambulant/stationär- , den Kosten sowie mit dem Sozialhilferegress .d.h. wenn der Staat für die Pflegekosten der hilfebedürftigen Person einzustehen hat; anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion; Referent: RA Thomas Goes, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht .