Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule (vhs) Aschaffenburg (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschule Aschaffenburg (nachfolgend
„vhs“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher/eine Verbraucherin oder ein Unternehmen/ein Unternehmer/ eine Unternehmerin (nachfolgend Teilnehmende/r) mit der vhs hinsichtlich der auf der Webseite oder in Printmedien der vhs dargestellten Veranstaltungen sowie für außerhalb des veröffentlichten Programms individuell geplante Schulungen abschließt.

Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der/des Teilnehmenden widersprochen, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart.

VerbraucherIn im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmen oder UnternehmerIn im Sinne dieser ABG ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Studienreisen und Exkursionen, die eine/n Dritte/n als VeranstalterIn und VertragspartnerIn ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittlerin auf.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher/der Verbraucherin zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nichts Anderes ergibt, der Textform nach § 126 b BGB (z.B. Brief, Telefax, E-Mail, Webseite der vhs).

2. Teilnahme an vhs-Veranstaltungen

Eine Teilnahme an vhs-Veranstaltungen ist grundsätzlich für alle Menschen offen ohne Rücksicht auf Vorbildung, gesellschaftliche Stellung, Beruf, Geschlecht und Religion. Das Recht der Volkshochschule, Veranstaltungen für Teil- nehmende mit bestimmter Vorbildung durchzuführen, bleibt unberührt.

Bei bestimmten Kursen kann die Zulassung von Teilnehmenden vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule beträgt in der Regel 15 Jahre. Für bestimmte Veranstaltungen kann ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festgesetzt werden. Bei diesen Kursen wird das Alter speziell ausgewiesen.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande.

Die auf der Webseite oder in den Printmedien der vhs beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen nur der Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den/die Teilnehmenden.

4. Anmeldung

4.1 Anmeldung

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich bei allen Veranstaltungen, außer bei Vorträgen und offenen Führungen, wenn nicht anders ausgeschrieben. Bei Vorträgen wird eine

Anmeldung jedoch empfohlen, um die Teilnehmenden bei einem Ausfall oder einer Verschiebung informieren zu können.

Eine Teilnahme an vhs-Kursen und -Seminaren ist nur mit schriftlicher Anmeldung oder Anmeldung über die Webseite der vhs möglich. Telefonische Anmeldungen können nicht bearbeitet werden.

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr, auch wenn keine Teilnahme erfolgt.

Eine Anmeldung ist auch nach Veranstaltungsbeginn möglich.

Im Falle, dass sich der/die Teilnehmende gegenüber der vhs im Zahlungsverzug befindet, ist keine Anmeldung für Folgesemester möglich, bis die Schuld beglichen ist.

Für die Anmeldung Minderjähriger siehe zusätzlich Ziffer 12.

4.2 Form

Die Anmeldung erfolgt durch das Einreichen der Anmeldung und des SEPA-Mandats bei der vhs.

Eine vorherige Beratung ist empfehlenswert.

Bei einer Anmeldung über die Webseite der vhs kann der/ die Teilnehmende das Angebot auch über das Online- Anmeldeformular abgeben, das in die Webseite der vhs integriert ist (Online-Anmeldung). Dabei gibt der/die Teilnehmende, nachdem die ausgewählte(n) Veranstaltung(en) in den virtuellen Warenkorb gelegt wurde(n) und der elektronische Anmeldevorgang erledigt worden ist, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Veranstaltungen ab.

Bei Vorträgen, Führungen, Reisen, Prüfungen, Integrationskursen, Webinaren und Schulabschlusslehrgängen gelten Sonderformen der Anmeldung (beachten Sie dazu die jeweiligen Hinweise auf der Webseite und in den Printmedien).

4.3 Vormerkung/Platzreservierung/Warteliste Vormerkungen/Platzreservierungen können nicht angenom- men werden.

Bei belegten Kursen erstellt die vhs eine Warteliste. So erhalten Interessierte die Chance einer Kursteilnahme bei evtl. frei werdenden Plätzen.

Die Belegung der Kurse erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4.4 Voranmeldung

Wer im abgelaufenen Semester einen Kurs oder einen Lehrgang besucht hat und sich zum direkten Fortsetzungskurs anmelden will, kann die Voranmeldung in Anspruch nehmen.

Die Voranmeldung erfolgt verbindlich durch persönliche Unterschrift des Teilnehmenden auf der von der Kursleitung vorgelegten Weitermeldeliste.

4.5 Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung

Der/die Teilnehmende erhält mit Abschluss des Vertrages eine Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung oder bei Einzelveranstaltungen eine Eintrittskarte.

Bei einer Anmeldung über die Webseite der vhs sendet die vhs die Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung dem/der Teilnehmenden nach Absendung seines/ihres Angebotes nebst den vorliegenden AGB in Textform zu.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs ist nur mit einer gültigen Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung möglich. Diese ist nicht übertragbar. Die Anmeldebestätigung/ Gebührenrechnung ist der Kursleitung am ersten Kurstag vorzuzeigen.

Für jede zusätzlich erstellte Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung z.B. an andere Empfänger wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.

5. Veranstaltungsentgelt/Teilnahmegebühr

5.1 Höhe

Das Veranstaltungsentgelt/die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Flyer, Webseite etc.) und wird auf der jeweiligen Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung ausgewiesen.

5.2 Zusätzliche Kosten

Bei einigen Kursen fallen zusätzliche Kosten (Materialkosten, Lebensmittelkosten, Eintritte, besondere Raummieten etc.) an. Diese werden zusammen mit dem Veranstaltungsentgelt/der Teilnahmegebühr abgebucht bzw. je nach Kursbeschreibung direkt mit der Kursleitung abgerechnet.

5.3 Zahlungsfälligkeit

Das vereinbarte Veranstaltungsentgelt/Die vereinbarte Teilnahmegebühr und etwaige Materialkosten werden unmittelbar mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem/ der Teilnehmenden die Fälligkeit (der Abbuchungstag) spä- testens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin mitgeteilt (Pre-Notification).

Bei Zustimmung zum Lastschriftverfahren wird die Gebühr per SEPA-Einzugsermächtigung von der angegebenen Bankverbindung eingezogen. Wird die Lastschrift aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat, von der Bank nicht eingelöst, werden die Rücklastschriftgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zusätzlich berechnet.

Für Lehrgänge z.B. im Bereich Schulabschlüsse schließt die vhs mit den Teilnehmenden nach Rücksprache Ratenverträge ab.

Bei Studienreisen und -fahrten wird die Fälligkeit der Gebühren und die Zahlungsweise veranstaltungsbezogen geregelt.

5.4 Gebührengruppen / Mindestteilnahmezahl

Die Kursgebühren richten sich nach der Anzahl der Teilnehmenden in einem Kurs.

Kurse und Seminare werden durchgeführt, wenn die Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Die Mindestteilnahmezahl wird in der Kursbeschreibung genannt. Es sind in der Regel 11 Personen, bei Kleingruppen-Angeboten 6 Personen.

Wird die Mindestteilnahmezahl der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht, kann

  • die vhs vom Vertrag zurücktreten, das heißt, die Veranstaltung absagen (s. Ziffer 8), oder
  • die Veranstaltung spätestens am zweiten Kurstag mit Zustimmung der vhs und im Einverständnis mit den Teilneh- menden gegen eine anteilig erhöhte Gebühr oder mit einer Unterrichtskürzung durchgeführt werden.

Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Prüfungskurse, Wochenendseminare, Integrationskurse und Ferienkurse. Eine Auf- oder Abpreisung ist nach dieser endgültigen Gebührenfestlegung nicht mehr möglich.

5.5 Ermäßigungen auf Antrag

Eine Ermäßigung wird nur auf Antrag und nicht automatisch gewährt.

Nach Kursbeginn ist die Gewährung einer Ermäßigung nicht mehr möglich.

Die vhs bietet folgende Ermäßigungen:

  • 50% der Kursgebühr (außer für Deutschkurse) für EmpfängerInnen von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosengeld II.
  • 25% der Kursgebühr bei Deutschkursen für EmpfängerInnen von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosengeld II. Hierzu ist die Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides erforderlich.
  • 20% der Kursgebühr für SchülerInnen (ab 15 Jahre, ausgenommen sind die bereits ermäßigten Veranstaltungen im Bereich „junge vhs“), Studierende, Auszubildende, Au-pairs, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundes- freiwilligendienstleistende nach Vorlage eines Nachweises.
  • 10% der Kursgebühr für BesitzerInnen einer Ehrenamtskarte.
  • 50% der Kursgebühr für Schwerbehinderte mit Ausweis und Eintragung 80%. Bei Eintragung eines „B“ ist eine be- gleitende Person für notwendige Unterstützungstätigkeiten auf Antrag frei. Eine reguläre Kursteilnahme durch die begleitende Person bedarf hingegen einer eigenen Anmeldung. Generell ist die Übernahme von Sach-/Materialkosten, Eintrittsgeldern etc. für die begleitende Person durch die vhs ausgeschlossen.
  • bis zu 50% der Kursgebühr für InhaberInnen des Aschaffenburger Kultur-Passes. Es gelten die aktuellen Regelugen des Beiblattes zum Aschaffenburger Kultur-Pass.

Zur Gewährung einer Ermäßigung ist die Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides oder Nachweises erforderlich.

Teilnehmende können nur eine Ermäßigungsart für sich in Anspruch nehmen.

Von den Ermäßigungen ausgenommen sind:

  • vhs-Veranstaltungen mit dem Vermerk „nicht ermäßigbar“oder „ohne Ermäßigung“
  • Kurse mit weniger als sechs Teilnehmenden
  • Einzelveranstaltungen, Führungen, Studienfahrten und Exkursionen
  • zusätzliche Kosten wie Materialkosten, Raummieten, Lebensmittel, Eintrittskarten etc.
  • Prüfungsgebühren

6. Änderung von Kursleitung, Ort oder Zeitpunkt

Generell besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird, auch dann nicht, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.

Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem/der Teilnehmenden zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Gebührenerstattung.

7. Rücktritt/Kündigung durch die vhs

Die vhs kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

7.1 Zahlungsverzug

Wenn sich der/die Teilnehmende im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.

Bei Zahlungsverzug ist keine Anmeldung für Folgesemester möglich, bis die Schuld beglichen ist (s. Ziffer 4.1).

7.2 Mindestteilnahmezahl/Ausfall der Kursleitung

Wenn eine Veranstaltung die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht (s. Ziffer 5.4) bzw. wenn die verpflichtete Kursleitung aus Gründen ausfällt, die nicht im Einflussbereich der vhs liegen und die vhs keine Ersatzkursleitung stellen kann, wird die Teilnahmegebühr in diesen Fällen anteilig zurückerstattet.

Beträge unter 5,00 € werden nicht zurückerstattet, sondern als Guthaben fortgeführt.

7.3 Die vhs kann in folgenden Fällen den Vertrag kündigen:

  • „gemeinschaftswidriges Verhalten“ der/des Teilnehmenden in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art durch die/den Teilnehmende/n gegenüber der Lehrkraft, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder Religionszugehörigkeit etc.) durch die/den Teilnehmende/n,
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art durch die/den Teilnehmende/n,
  • Verstöße der/des Teilnehmende/n gegen die Hausordnung am Unterrichtsort.

Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

8. Rücktritt/Abmeldung durch die/den Teilnehmende/n

8.1. Form

Die Abmeldung/der Rücktritt muss dem vhs-Büro in Textform mitgeteilt und die Anmeldebestätigung/ Gebühren- rechnung muss zurückgegeben werden.

Eine Abmeldung über die Kursleitung ist nicht möglich.

8.2. Frist

  • Teilnehmende, die sich bis zu vierzehn Tagen vor Beginn einer Veranstaltung abmelden, erhalten die gezahlten Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erstattet. Bei einer späteren Abmeldung erfolgt keine Gebührenerstattung mehr. Es besteht in diesem Fall die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr.
  • Ausnahmen von der vierzehntägigen Abmeldefrist:
  • Bei Veranstaltungen mit einem angegebenen Anmeldeschluss muss der Rücktritt bis zu diesem Termin erfolgen. Von dieser Regelung betroffen sind z.B.
  • Prüfungen
  • Studienreisen und Studienfahrten, Exkursionen, Besichtigungen u.ä.
  • Kooperationsveranstaltungen

Teilnehmende, die sich bis zum Tag des Anmeldeschlusses abmelden, erhalten die gezahlten Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erstattet. Dies gilt nicht für Prüfungen; in diesen Fällen gelten je nach Prüfung unterschiedliche Fristen und Regelungen, über die im jeweiligen Ankündigungstext gesondert informiert wird.

Nach Ablauf des jeweiligen Anmeldeschlusses erfolgt keine Gebührenerstattung mehr. Es besteht in diesem Fall die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Gebühr.

8.3 Härtefallregelung

Zur Vermeidung besonderer Härten kann die Volkshochschulleitung über Ausnahmen entscheiden. In diesen Fällen erfolgt die eventuelle Erstattung der Gebühr (anteilig) über eine Gutschrift.

8.4 Widerrufsrecht

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften – s. Ziffer 16) bleibt von diesen Regelungen unberührt.

9. Kurswechsel

In begründeten Fällen können Teilnehmende bis zum zweiten Kurstermin in einen anderen, gleichartigen Kurs wechseln, soweit dort Plätze frei sind.

Ein Kurswechsel kann nur in Absprache mit der vhs erfolgen.

10. Probeunterricht

Der Besuch einer Kursstunde zur Probe ist nicht möglich.

11. Leistungsumfang

Umfang und Art der Leistung ergeben sich aus dem aktuellen vhs-Programmheft und den online publizierten Ausschreibungen.

Die Kursleitung ist zur Änderung der Vertragsbedingungen, zur Abgabe von Zusagen und zur Annahme von Rücktritten nicht berechtigt.

Änderungen bedürfen immer der Schriftform und müssen der vhs direkt mitgeteilt werden.

12. Kinderkurse/Anmeldung Minderjähriger

Bei Kursen für Kinder und mit Kindern verpflichten sich die Eltern/Erziehungsberechtigten, die Kinder unmittelbar nach Unterrichtsende vor dem Unterrichtsraum abzuholen.

Bei der Anmeldung Minderjähriger hat ein Erziehungsberechtigter zu unterschreiben und den Namen des Kindes mit Geburtsdatum anzugeben.

13. Gesundheitskurse, Sport- und Fitnesskurse

Alle Kurse im Programmbereich Gesundheit sind keine therapeutischen Veranstaltungen.

Medizinische Informationen aus den Kursen sind vor deren Anwendung mit dem Hausarzt abzuklären.

Vor Kursbelegung und Kursbesuch ist mit dem Hausarzt abzuklären, ob gesundheitliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.

14. Bescheinigungen

Bei Kursen, für die eine Anwesenheitsliste geführt wird, stellt die vhs nach Kursende auf Antrag Teilnahmebeschei- nigungen aus. Voraussetzung dafür ist eine 80%ige Anwesenheit im Kurs/Seminar.

In allen anderen Kursen können nur Anmeldebescheinigungen ausgestellt werden.

Für eine Teilnahmebescheinigung für Kurse in Vorseme- stern fällt wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 5,00 € an. Sie ist bar bei Abholung im Servicebüro zu bezahlen.

15. Datenerfassung und Datenschutz

Die vhs-Verwaltung arbeitet digital.

Bei der Anmeldung werden die Angaben des Anmeldeformulars (z.B. Name, Anschrift und Bankverbindung) mittels EDV übernommen.

 

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass die vhs die Daten entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) speichert und anwendet. Weitere Hinweise finden sich unter www.vhs-aschaffenburg.de/kontakt/datenschutz und im Programmheft.

Auf speziellen Antrag kann die Löschung der Teilnehmerdaten nach gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Teilnahmebescheinigungen können anschließend jedoch nicht mehr ausgestellt werden.

Die vhs erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten nur zu Zwecken der Vertragsdurchführung.

Daher gibt die vhs keine Adressen und Telefonnummern von Kursleitungen und Teilnehmenden an andere Teilnehmende oder Kursleitungen weiter. Anfragen von Teilnehmenden an Kursleitungen leitet die vhs in dringenden Fällen an die betroffene Kursleitung weiter.

Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur bei gekennzeichneter Zusammenarbeit mit Kooperati- onspartnern.

Angaben zu Alter und Geschlecht sind freiwillig und dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Eine Ausnahme bilden besondere Zielgruppenangebote, zu deren Zulassung die Erhebung der Angaben zu Alter, Geschlecht oder Nationalität erforderlich sind.

16. Widerrufsrecht

Soweit der Vertrag über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. §§ 312 ff. BGB.

Sie finden die ausführliche Belehrung hierzu online auf der Webseite der vhs Aschaffenburg:

www.vhs-aschaffenburg.de/widerrufsbelehrung

17. Nutzungsrecht und Urheberschutz

Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Kursunterlagen, die dem/der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlas- sen werden.

Der/die Teilnehmende darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Kursunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis der vhs ist der/die Teilnehmende insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Kursunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

18. Netzsicherheit und Virenschutz

Die von der vhs zur Verfügung gestellten und sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Daten sowie Software (Dateien) dürfen weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.

Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Dateien gestat- tet werden, übernimmt die vhs keine Haftung für Schäden, die durch die übertragenen Dateien, insbesondere durch Viren, bei der Empfängerin/dem Empfänger der Dateien entstehen.

Unzulässig ist insbesondere jede Nutzung der Computer (Soft- und Hardware), die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

Es ist den Teilnehmenden untersagt, eigene Software zu verwenden und/oder zu installieren.

19. Haftung

Die vhs übernimmt gegenüber den Teilnehmenden keine Haftung bei Beschädigungen oder Verlusten, bei Unfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Bei Reisen tritt sie nur als Vermittlerin auf und haftet nicht für Schäden aller Art. Die Haftung der beauftragten Leistungsträger wird hiervon nicht ausgenommen.

Die Haftung der vhs beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der vhs oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Abweichend hiervon haftet die vhs im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

20. Hausordnung, Garderobe, Fundsachen

Wer sich zu einer Veranstaltung der Volkshochschule Aschaffenburg (vhs) anmeldet, erkennt die gültigen Haus- ordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.

Grundsätzlich gilt:

  • Alle Unterrichtsräume sind in Ordnung zu halten.
  • Die Tischordnung ist nach dem Unterricht in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen.
  • Störungen des Unterrichts sind zu vermeiden.
  • Auf den laufenden Betrieb ist Rücksicht zu nehmen.
  • In allen Unterrichtsgebäuden, -räumen und Pausenhöfen besteht absolutes Rauchverbot.

Für die Garderobe und verlorene Gegenstände übernimmt die vhs keine Haftung.

Fundsachen in der Luitpoldstraße 2 werden nach einer Woche dem Fundbüro der Stadt Aschaffenburg zugeführt.

21. Haftungsausschluss für das Angebot auf der Webseite der vhs

Die vhs Aschaffenburg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen die Autoren, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Autoren kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Die vhs behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Die vhs Aschaffenburg übernimmt ebenfalls keinerlei Gewähr für Drittanbieter, die sich in ihrem Online-Angebot auf die Angebote der vhs Aschaffenburg beziehen.

22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Handelt der/die Teilnehmende als Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der vhs. Hat der/die Teilnehmende seinen/ ihren Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der vhs aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des/der Teilnehmenden zugerechnet werden können. Die vhs ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des/der Teilnehmenden anzurufen.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

Die vhs behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.

 

 

Hier können Sie sich die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen:

allgemeine-geschaeftsbedinungen-vhs-aschaffenburg-stand-11-2019.pdf

Stand: November 2019

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